Emissionsminderung bei Luftschadstoffen

Emissionsminderung bei Luftschadstoffen

Infografik Nr. 126315

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In den Nachrichten ist immer wieder zu hören, dass die geltenden Obergrenzen für bestimmte Luftschadstoffe nicht eingehalten werden. Oft handelt es sich dabei um lokal begrenzte Ereignisse, bedingt durch starkes Verkehrsaufkommen oder eine ungünstige Wetterlage. Blickt man auf das Gesamtbild, so hat sich die Luftqualität in der EU seit Anfang der 1990er Jahre schon stark verbessert. Wesentlichen Anteil an dieser Entwicklung hatte eine Richtlinie der EU, die den Mitgliedstaaten ab 2010 Emissions-Obergrenzen für Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen vorschrieb. Es handelt sich dabei um Luftschadstoffe, die zur Versauerung und Überdüngung von Böden und Gewässern und zur Bildung des gefürchteten Smogs beitragen.

So bedeutsam die inzwischen erreichten Verbesserungen aber auch sind: noch immer hat die Luftverschmutzung ein Ausmaß, das sich schädlich auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirkt. Die EU will deshalb die Schadstoff-Emissionen weiter begrenzen. Sie übernimmt dabei weitgehend die Regelungen des überarbeiteten Göteborg-Protokolls, das im Rahmen der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) beschlossen wurde. Die diesbezügliche EU-Richtlinie vom Dezember 2016 verordnet keine festen Emissions-Obergrenzen mehr, sondern verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, den Ausstoß von Luftschadstoffen um bestimmte Prozentwerte gegenüber dem Ausgangsjahr 2005 zu verringern. Die erste Stufe der Reduktionsverpflichtungen muss im Jahr 2020 und dann in jedem weiteren Jahr bis 2029 erreicht werden; die zweite Stufe gilt ab 2030. Neben dem Ausstoß von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxiden (NOX), Ammoniak (NH3) und flüchtigen organischen Verbindungen außer Methan (NMVOC) müssen auch die Emissionen von lungengängigem Feinstaub (PM2,5) verringert werden.

Für die gesamte EU-28 sieht die Richtlinie für die Jahre ab 2020 folgende Emissionsminderungen gegenüber 2005 vor: SO2: -59 %, NOX: -42 %, NH3: -6 %, NMVOC: -28 %, PM2,5: -22 %. Die prozentualen Reduktionsverpflichtungen der Bundesrepublik fallen für diesen ersten Zeitabschnitt fast durchweg niedriger aus; beim Feinstaub – einschließlich Ruß-Emissionen von Dieselfahrzeugen und Feuerungen – sind allerdings größere Anstrengungen als im EU-Durchschnitt erforderlich (-26 %). Alle Mitgliedstaaten arbeiten nationale Luftreinhalteprogramme aus, in denen sie darlegen, mit welchen Maßnahmen sie die geforderten Ziele erreichen wollen. Sie erstellen nationale Emissionsberichte und -prognosen, überwachen die Auswirkungen der Luftverschmutzung und bewerten regelmäßig die erzielten Ergebnisse.

Ausgabe: 03/2017
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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