Der Aufbau der CDU

Der Aufbau der CDU

Infografik Nr. 095024

Die Christlich-Demokratische Union (CDU) entstand 1945 als christlich-konservative und liberale Sammlungspartei. Bei der ersten Bundestagswahl 1949 erzielte die Partei ein starkes Ergebnis, ...

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Die Christlich-Demokratische Union (CDU) entstand 1945 als christlich-konservative und liberale Sammlungspartei. Bei der ersten Bundestagswahl 1949 erzielte die Partei ein starkes Ergebnis, sie stellte mit Konrad Adenauer den ersten Bundeskanzler und hielt sich dann zwanzig Jahre lang an der Regierung. Die innere Organisation der CDU trug noch lange Züge einer Honoratiorenpartei, des typischen Modells bürgerlicher Parteien seit dem 19. Jahrhundert – mit wenigen Mitgliedern in lose verbundenen lokalen Wahlkomitees, die ganz auf die Parteielite aus Parlamentariern und „Honoratioren“ (angesehenen Bürgern) ausgerichtet waren. Daher galt die CDU lange als bloßer „Kanzlerwahlverein“. Doch nach Wahlniederlagen und dem Wechsel in die Opposition 1969 reformierte sie sich in den 1970er Jahren umfassend und wandelte sich zu einer modern organisierten Volkspartei: Sie baute ihren Parteiapparat aus und demokratisierte ihren innerparteilichen Willensbildungsprozess. In der Folge stiegen die Mitgliederzahlen rapide an.

Das Statut der CDU regelt den Aufbau und die Bestimmungen für die Parteiorgane. Wie bei allen Parteien ist der Bundesparteitag das höchste Entscheidungsorgan. Er setzt sich zusammen aus Delegierten der Landes- und Kreisparteitage und der CDU-Auslandsverbände. Der Bundesparteitag wählt einen Teil des Bundesvorstands, nämlich die höchsten Parteiämter und 26 weitere Mitglieder. Hinzu kommen Mitglieder, die nicht vom Parteitag gewählt werden, sondern kraft ihres Amtes stimmberechtigt im Vorstand sitzen. Soweit sie der CDU angehören, sind das Bundeskanzler/in, Präsident/in oder Vizepräsident/in des Bundestags, die Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag sowie der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament und außerdem die Vorsitzenden der Landesverbände und Bundesvereinigungen. Der Vorstand bildet aus seiner Mitte (ergänzt um sieben vom Bundesparteitag gewählte Mitglieder) das Präsidium als Führungszentrum der Partei. Der Bundesausschuss ist der „kleine Parteitag“ der CDU; er fungiert als höchstes Beschlussgremium zwischen den Bundesparteitagen. Im Bundesausschuss sitzen alle Mitglieder des Vorstands, Delegierte aus den Landesparteitagen sowie Vertreter von Nebenorganisationen. Das Bundesparteigericht ist für Entscheidungen über innerparteiliche Streitigkeiten zuständig.

Im Vergleich zu anderen Parteien hat die CDU eine stark föderal geprägte Struktur, in der die Kreis- und Landesverbände weitgehend unabhängig von der Berliner Zentrale agieren. In Bayern verfügt die CDU über keinen eigenen Landesverband: Dort besteht stattdessen die organisatorisch eigenständige Schwesterpartei der Christlich-Sozialen Union (CSU), mit der die CDU im Bundestag eine gemeinsame Fraktion bildet.

Ausgabe: 02/2018
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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