Der Europäische Wechselkursmechanismus II

Der Europäische Wechselkursmechanismus II

Infografik Nr. 715512

Will ein EU-Land den Euro einführen, muss es seine Währung schon vorher enger an den Euro anbinden und sich als Teilnehmer am Wechselkursmechanismus II mindestens zwei Jahre lang „bewähren“. Welche Regeln gelten im WKM II? Und wer ist aktuell Mitglied im „Warteraum zum Euro"?

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Am 1. Januar 1999 führten elf der damals 15 EU-Mitgliedstaaten den Euro als gemeinsame Währung ein. Die übrigen EU-Mitglieder (Dänemark, Griechenland, Großbritannien und Schweden) hatten den Euro abgelehnt oder die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Euro-Club noch nicht erfüllt. Der zum gleichen Zeitpunkt eingerichtete Europäische Wechselkursmechanismus II hielt ihnen (und allen künftigen Mitgliedern) jedoch die Möglichkeit offen, ihre Währungen an den Euro anzubinden und sich so gegebenenfalls auf einen späteren Beitritt zur Eurozone vorzubereiten. Die Funktionsweise des WKM II ähnelt der des vorangegangenen Europäischen Währungssystems (1979 -1998). Für die teilnehmenden Währungen werden Leitkurse gegenüber dem Euro festgelegt. Von diesen Leitkursen dürfen die Wechselkurse innerhalb einer Bandbreite von +/-15 % abweichen. Wird diese Schwankungsmarge überschritten, greifen die beteiligten Zentralbanken zur Abwehr spekulativer Auf- und Abwertungen am Devisenmarkt ein. Zeichnen sich jedoch anhaltende Abweichungen ab, soll der Leitkurs rechtzeitig angepasst werden.

Durch die freiwillige Bindung an die Leitwährung Euro wird die in der Eurozone verfolgte Stabilitätspolitik auch für die WKM-II-Teilnehmer zum Orientierungsrahmen. Sie verzichten fortan auf die Abwertung ihrer Währung als Mittel der Wirtschaftspolitik. Zugleich bietet der Wechselkursmechanismus einen gewissen Schutz gegen spekulative Wechselkursverzerrungen, die das Funktionieren des europäischen Binnenmarkts stören könnten. Hat ein Land dem WKM II mindestens zwei Jahre angehört, ohne dass größere Spannungen aufgetreten wären, ist eine der Bedingungen für den Beitritt zur Eurozone erfüllt. Die übrigen Kriterien erfordern u.a. ein stabiles Preisniveau, solide Staatsfinanzen und eine Annäherung der Zinssätze an das Niveau der „preisstabilsten“ Euro-Länder.

Zum 1.1.1999 traten Dänemark und Griechenland dem WKM II bei. Für die dänische Krone wurde eine engere Bandbreite (+/-2,25 %) vereinbart, um so den bereits erreichten Grad an wirtschaftlicher Konvergenz festzuhalten. Dänemark entschied sich aber, bei der eigenen Währung zu bleiben, während Griechenland Anfang 2001 in die Eurozone überwechselte. Nach der EU-Erweiterungsrunde von 2004 füllte sich der „Warteraum zum Euro“ rasch: Bis Ende 2005 wurden Estland, Litauen, Slowenien, Lettland, Malta, Zypern und die Slowakei in den WKM II aufgenommen. Alle diese Staaten führten seitdem den Euro ein. 2020 erfolgte die Aufnahme Bulgariens und Kroatiens in den WKM II, den Kroatien Anfang 2023 mit dem Übergang zum Euro wieder verlässt.

Ausgabe: 10/2022
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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