Luftreinhaltepolitik - Reduktion der Luftschadstoffe
Infografik Nr. 126298
Umweltpolitik ist mehr als ein Randthema. Und sie hat gerade auf dem Gebiet der Luftreinhaltung deutliche Erfolge vorzuweisen. Das zeigt die Entwicklung der wichtigsten Schadstoffemissionen seit dem Jahr 1990. Das ZAHLENBILD informiert über den bisher zurückgelegten Weg und die Ziele, die noch erreicht werden sollen.
Seit es in Deutschland eine eigenständige Umweltpolitik gibt, also seit Anfang der 1970er Jahre, wurden bei der Luftreinhaltung eindrückliche Verbesserungen erzielt, zu denen sowohl internationale Abkommen und nationale Gesetze als auch Veränderungen der Wirtschaftsstruktur und technische Fortschritte beitrugen. Als Leitgesetz für die Luftreinhaltung hatte der Bundestag 1974 das Bundes-Immissionsschutzgesetz verabschiedet. Es will Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen schützen und ihrem Entstehen vorbeugen. Für die Umsetzung sorgen zahlreiche Einzelregelungen, die sich vor allem auf den Betrieb von Kraftwerks- und Industrieanlagen richten, aber auch Vorschriften für den Fahrzeugverkehr, bestimmte Produkte (wie Heizöl und Kraftstoffe) oder besonders schutzwürdige Gebiete umfassen. Die Anforderungen im Detail sind in Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Zwei Regelwerke sind besonders hervorzuheben: Die 1983 in Kraft getretene Großfeuerungsanlagen-Verordnung begrenzte die zulässigen Schadstoffemissionen aus Kraft- und Fernheizwerken und erzwang so die durchgreifende Sanierung des Kraftwerksparks innerhalb eines Jahrzehnts. Die 1974 erstmals erlassene TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) legte hingegen Grenzwerte für den Schadstoffausstoß aus Industrieanlagen fest.
Eine Grundlage für die Verringerung der Luftbelastungen auf internationaler Ebene wurde durch die Genfer Luftreinhalte-Konvention (1979) geschaffen. Die Konvention wird ergänzt durch mehrere Protokolle, darunter das Göteborg-Protokoll von 2005, das konkrete Emissions-Obergrenzen festlegte. 2012 wurde das Protokoll novelliert. Innerhalb der Europäischen Union gab erstmals die NEC-Richtlinie von 2001 nationale Emissions-Obergrenzen vor. Diese Obergrenzen galten für Schwefeldioxid, Stickoxide, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen, d.h. für Luftschadstoffe, die zur Versauerung oder Überdüngung von Böden und Gewässern und zur Bildung des bodennahen Ozons beitragen. Später kamen Obergrenzen für die Feinstaubbelastung (PM2,5) hinzu. Die 2016 revidierte NEC-Richtlinie sieht statt fester Obergrenzen eine prozentuale Reduktion der Luftschadstoffemissionen gegenüber dem Jahr 2005 vor. Die bis 2029 zu erfüllenden Reduktionsziele werden in Deutschland bereits erreicht; ab 2030 gelten jedoch deutlich verschärfte Anforderungen. Aus anderer Perspektive befasst sich die neue Luftqualitäts-Richtlinie von 2024 mit den Problemen der Luftreinhaltung. Sie lehnt sich an die Leitlinien der WHO zur Luftqualität an und setzt Belastungsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit, die bis Ende 2029 eingehal-ten werden müssen.
| Ausgabe: | 08/2026 |
| Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
| Reihe: | 53 |
| Reihentitel: | Zahlenbilder |