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Schuldenbremse für Bund und Länder (06/2009)

Kennzahl 193851
193851 Schuldenbremse für Bund und Länder (06/2009)

Die Föderalismusreform von 2006 hatte eine striktere Abgrenzung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern zum Inhalt. Ihr folgte im Juni 2009 die "Föderalismusreform II" mit der Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Kern der Reform, die zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt, ist die verantwortliche Einbindung der Länder in die von der EU geforderte Haushaltsdisziplin. Im neu gefassten Grundgesetzartikel 109 heißt es nun: "Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen." Während dem Bund noch ein begrenzter Neuverschuldungsspielraum von 0,35 % des BIP zugestanden wird, müssen die...


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