Finanzlage der öffentlichen Haushalte in der EU (04/2011)
Kennzahl 715542
Auf dem Weg zur einheitlichen europäischen Währung hatte der Vertrag von Maastricht bereits 1993 die Kriterien festgelegt, die ein EU-Mitgliedstaat erfüllen musste, um 1999 in den Club der Euro-Teilnehmer aufgenommen zu werden. Damit sollte schon im Vorfeld der Währungsunion ein hohes Maß an finanz- und währungspolitischer Stabilität erreicht werden. Eines der vier Maastricht-Kriterien machte eine „auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand“ zur Vorbedingung für den Beitritt zur Eurozone. Das jährliche Defizit der öffentlichen Haushalte sollte 3 % des Bruttoinlandsprodukts nicht übersteigen und der Schuldenstand nicht über 60 % des Bruttoinlandsprodukts...
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