Finanzausgleich zwischen den Ländern (06/2010)
Kennzahl 185301
Die Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland folgt dem bundesstaatlichen Prinzip, das eine ausreichende Finanzausstattung der verschiedenen Haushaltsebenen als Grundlage ihrer politischen Eigenständigkeit und Handlungsfähigkeit vorsieht. Sie orientiert sich ferner an der grundgesetzlichen Leitidee, dass die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt bleiben soll. Ein kompliziertes, mehrstufiges Umverteilungssystem sorgt demzufolge für den vertikalen Ausgleich zwischen Bund und Ländern und den horizontalen Ausgleich zwischen „armen“ und „reichen“ Bundesländern. Zu groß würden sonst die Unterschiede zwischen Flächen- und...