Stichwortverzeichnis
Ausgleichsberechtigte
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185301 Finanzausgleich zwischen den Ländern (06/2010) |
| Die Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland folgt dem bundesstaatlichen Prinzip, das eine ausreichende Finanzausstattung der verschiedenen Haushaltsebenen als Grundlage ihrer politischen Eigenständigkeit und Handlungsfähigkeit vorsieht. Sie orientiert sich ferner an der grundgesetzlichen Leitidee, dass die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet... |