Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes (04/2008)
Kennzahl 149810
Wie bei den Renten ist auch bei der Altersversorgung der Beamten in den nächsten Jahrzehnten mit wachsenden finanziellen Lasten zu rechnen. Für die Beamten des öffentlichen Dienstes besteht ein eigenständiges, nach besonderen Regeln funktionierendes Alterssicherungssystem. Es beruht auf der Pflicht des Dienstherrn, seinen Bediensteten im Rahmen des auf Lebenszeit angelegten Dienst- und Treueverhältnisses eine amtsangemessene Lebenshaltung zu ermöglichen. Aufgabe der Beamtenversorgung ist es, den Beamten auch im Ruhestand einen entsprechenden Lebensunterhalt zu gewähren. Beamte, Richter und Berufssoldaten beziehen ein Ruhegehalt, wenn sie wegen Dienstunfähigkeit, im Rahmen einer...