Systeme der Alterssicherung

Systeme der Alterssicherung

Infografik Nr. 148104

Wovon soll der Mensch existieren, wenn er alt geworden ist und seinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst verdienen kann? In vorindustriellen Gesellschaften ist es vor allem die Familie, die für ihre ...

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Wovon soll der Mensch existieren, wenn er alt geworden ist und seinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst verdienen kann? In vorindustriellen Gesellschaften ist es vor allem die Familie, die für ihre Alten sorgt. In der modernen Gesellschaft wird diese Aufgabe dagegen zu einem großen Teil von öffentlich-rechtlichen, zu einem kleineren Teil von privatwirtschaftlichen Sicherungssystemen übernommen. Ihnen ist gemeinsam, dass sie die wirtschaftlichen Risiken des Alterns auf viele Schultern verteilen und dadurch für den Einzelnen berechenbar und tragbar machen.

In Deutschland ist die gesetzliche Rentenversicherung der mit Abstand wichtigste Zweig der institutionalisierten Altersvorsorge. Sie ist als Pflichtversicherung für die große Masse der abhängig Beschäftigten angelegt und beinhaltet einen während des gesamten Arbeitslebens bestehenden Beitragszwang, der im Alter durch einen Anspruch auf eine Rente abgelöst wird. Ihr besonderes Merkmal ist die Finanzierung im Umlageverfahren – die laufenden Renten werden zum überwiegenden Teil aus den aktuellen Beitragseinnahmen aufgebracht – und die damit eng verknüpfte generationenübergreifende Leistungsgarantie. Die gesetzliche Rentenversicherung, in die u. a. auch pflichtversicherte Handwerker, Künstler und Publizisten eingeschlossen sind, wird durch weitere gesetzliche Systeme der Alterssicherung ergänzt. So besteht für die Beamten ein eigenes, derzeit aus Steuern finanziertes Versorgungssystem. Die Angehörigen der so genannten Kammerberufe (z.B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte) zahlen in berufsständische Pflichtversorgungswerke ein, aus deren Kapitalerträgen ihnen Leistungen im Alter zufließen. Weitgehend auf Steuermitteln beruht die Altershilfe für Landwirte, die anders als die genannten Systeme aber nur einen Grundbeitrag zum Lebensunterhalt leistet.

Mehr als die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten hat Anspruch auf Leistungen aus Zusatzsystemen, mit denen die Sozialrenten aufgestockt werden. Dazu zählen die verschiedenen Formen der betrieblichen Altersversorgung und die Zusatzversorgung für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst. Hinzu kommt die ergänzende private Vorsorge, die Erträge wie Zinsen und Mieten abwirft oder durch private Renten- und Lebensversicherungen zu den Einkünften im Alter beiträgt. In Form der „Riester-Rente“ wird sie mit deren längerer Laufzeit noch an Bedeutung gewinnen. Zusammen deckten die genannten Quellen 2015 mit 303 Mrd € etwa 93 % des Bruttoeinkommens der Senioren (ab 65 Jahren) in Deutschland. Weitere 25 Mrd € (7 %) stammten u.a. aus Erwerbstätigkeit, Transferleistungen oder privater Unterstützung.

Ausgabe: 07/2017
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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