Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (11/2007)
Kennzahl 141700
Die Träger der Sozialversicherung in Deutschland sind eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die im vorgegebenen rechtlichen Rahmen in eigener Verantwortung tätig werden. Nur die Bundesagentur für Arbeit, bei der die Arbeitslosenversicherung angesiedelt ist, hat eine davon abweichende Rechtsstellung. Sinn der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung ist es, die Versicherten und ihre Arbeitgeber durch ehrenamtliche Vertreter an den Entscheidungen "ihres" Versicherungsträgers zu beteiligen, ihnen die Möglichkeit zur Kontrolle zu geben und ihre Erfahrungen in die Verwaltung einfließen zu lassen. Einschränkend lässt sich dem...