Zwangsverwaltung eines Grundstücks (03/2007)
Kennzahl 129622
Als Form der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen eines Schuldners kommt neben der Zwangsversteigerung und der Eintragung einer Zwangshypothek auch die Zwangsverwaltung einer Immobilie in Betracht (§ 866 Zivilprozessordnung). Die Einzelheiten des Verfahrens sind im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) und in der Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) geregelt. Bei einer Zwangsversteigerung wird die Immobilie zu Geld gemacht und der Erlös auf die Gläubiger verteilt. Sinn der Zwangsverwaltung ist es dagegen, die finanziellen Ansprüche der Gläubiger aus den laufenden Erträgen des Grundstücks (z. B. Miet- oder Pachteinnahmen) zu...