Zwangsversteigerung (01/2007)
Kennzahl 129623
Wenn sich ein Schuldner hartnäckig weigert, seine Schulden zu begleichen, bleibt dem Gläubiger am Ende oft nichts anderes übrig, als die Zwangsvollstreckung zu beantragen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dienen der Durchsetzung eines materiellrechtlichen Anspruchs (in diesem Fall: eines Zahlungsanspruchs) mit Hilfe staatlicher Gewalt. Lässt sich die geschuldete Summe nicht durch Pfändung eintreiben, kommt ein Zugriff auf das Immobilienvermögen des Schuldners in Betracht. Eine Form der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ist die Zwangsversteigerung. Dabei wird das Grundstück des Schuldners beschlagnahmt, versteigert und so zugunsten der Gläubiger...