Testament, Erbvertrag, Vermächtnis (01/2003)
Kennzahl 130117
Mit dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen als Ganzes auf seine gesetzlichen Erben über es sei denn, er hat durch letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) dafür gesorgt, dass das Erbe nach seinen eigenen Vorstellungen aufgeteilt wird. Liegt ein Testament vor, ist die gesetzliche Erbfolge nämlich ausgeschaltet; es erben nur diejenigen, die im Testament bedacht worden sind. Die ausgeschlossenen gesetzlichen Erben haben allerdings grundsätzlich Anspruch auf den Pflichtteil, der dem Wert nach der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht.
Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann ein Testament errichten. Dabei handelt es sich um eine...
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