Strafgefangene (06/2010)
Kennzahl 131200
Mit der Einführung des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich wurde das Strafrecht in Deutschland 1871 auf eine einheitliche Basis gestellt. Seit diesen Anfängen haben sich die kriminalpolitischen Auffassungen und die strafrechtliche Praxis jedoch tiefgreifend verändert. Stand damals der Gesichtspunkt der Vergeltung für begangene Straftaten im Vordergrund, so besteht die Funktion der Strafandrohung und des Strafens heute in erster Linie darin, kriminelles Verhalten durch Abschreckung zu verhindern und den einzelnen Täter, wo immer es möglich ist, wieder in die gesellschaftliche Ordnung zu integrieren. Dieser Wandel übertrug sich auch auf das System strafrechtlicher...