Geldwäsche (09/2002)
Kennzahl 131161
Als "Geldwäsche" bezeichnet man die Umwandlung oder Übertragung großer illegal erworbener Vermögenswerte mit dem Ziel, sie in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, ihre wahre Herkunft zu verschleiern und so den Anschein des rechtmäßigen Erwerbs zu erwecken. Geldwäsche tritt als Begleiterscheinung der organisierten Kriminalität auf, im Zusammenhang mit Drogen- und Waffenhandel, Terrorismus und Schutzgelderpressung, illegalen Insidergeschäften und Steuerflucht. Die Prozedur der Geldwäsche besteht aus drei Schritten, die jedoch auch in einer einzigen Transaktion zusammenfallen können. In einem ersten Schritt wird ,,schmutziges" Geld in den normalen Zahlungs-...