Europäische Patentorganisation (04/2005)
Kennzahl 769400
Durch Patente können Erfindungen gegen unberechtigte Verwertung oder Nachahmung geschützt werden. Der damit verbundene Aufwand ist allerdings erheblich. Denn der Patentschutz ist traditionell einzelstaatlich geregelt und muss daher für jedes Land separat erworben werden. Um dieses umständliche und kostenträchtige Verfahren zu vereinfachen, schlossen die westeuropäischen Industriestaaten 1973 das Europäische Patentübereinkommen. Es trat 1977 in Kraft und ist Grundlage eines einheitlichen, zentralen Systems der Patentprüfung und Patenterteilung. In diesem System genügt eine Anmeldung, um Patentschutz für mehrere oder auch alle Vertragsstaaten des EPÜ zu erwerben. Das daraus...