Das Landgericht (01/2003)
Kennzahl 129120
Im bürgerlichen Rechtsstreit zwischen Privatleuten bzw. Unternehmen (außer in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen) ist das Landgericht für alle Streitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind, in erster Instanz zuständig insbesondere also für alle Verfahren mit einem Streitwert von mehr als 5000 . Die Erledigung solcher Streitsachen ist Aufgabe der mit jeweils drei Richtern besetzten Zivilkammern. In einfach gelagerten Fällen entscheidet ein Mitglied der zuständigen Kammer als Einzelrichter. Weist ein Fall jedoch besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten auf oder ist er von grundsätzlicher Bedeutung, wird er der Kammer durch den...
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