Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland (02/2002)
Kennzahl 062110
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20 Grundgesetz). Das demokratische Prinzip besagt, dass die politische Willensbildung vom Volk ausgeht; dies geschieht vor allem durch die Wahl von Abgeordneten zum Parlament. Aus dem Sozialstaatsprinzip ergibt sich die Verpflichtung des Staates, zu einer gerechten Sozialordnung beizutragen. Das föderative Prinzip garantiert den Bundesländern das Recht, ihr staatliches Leben im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung frei zu gestalten; es verpflichtet sie zugleich, die gesamtstaatlichen Belange zu wahren und an der Erfüllung zentraler Aufgaben mitzuwirken. Das...