Mitwirkung der Länder in der Europapolitik (12/2006)
Kennzahl 064560
Die Mitgliedstaaten der EU haben bestimmte Befugnisse auf die europäische Ebene übertragen. Davon sind auch Politikfelder betroffen, die in Deutschland ganz oder teilweise in die Zuständigkeit der Länder fallen. Um deren Mitsprache in europäischen Angelegenheiten zu wahren, wurde 1992 parallel zur Ratifizierung des Vertrags von Maastricht ein neuer Artikel 23 ins Grundgesetz aufgenommen. Ein Begleitgesetz und eine Bund-Länder-Vereinbarung legten konkret fest, in welcher Weise die Länder an den Entscheidungen auf europäischer Ebene zu beteiligen sind.
Diese Regelungen wurden im Rahmen der Föderalismusreform 2006 überarbeitet, um...