Gesetzgebungskompetenzen (09/2006)
Kennzahl 066001
Die bundesstaatliche Ordnung ist eines der unabänderlichen Verfassungsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen dieser Ordnung sind die staatlichen Aufgaben und Befugnisse, insbesondere das Recht der Gesetzgebung, auf Bund und Länder aufgeteilt. Zugleich wirken die Länder in Gesetzgebung und Verwaltung an der Erfüllung gesamtstaatlicher Aufgaben mit. Dieses vielfältige Neben- und Miteinander sorgt für zusätzliche Machtbegrenzung und -kontrolle, es trug aber häufig auch dazu bei, dass gesamtstaatliche Entscheidungen erschwert und Verantwortlichkeiten verwischt wurden.
Die von der großen Koalition 2006 beschlossene Föderalismusreform will...