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Einführung des allgemeinen Wahlrechts (01/2001)

Kennzahl 710051
710051 Einführung des allgemeinen Wahlrechts (01/2001)

Wahlen in einem demokratischen Staatswesen sind nach heutigem Verständnis durch vier grundlegende Merkmale gekennzeichnet: Sie sind allgemein, gleich, frei und geheim. Dem Grundsatz der allgemeinen Wahl kommt dabei die größte Bedeutung zu. Er besagt, dass prinzipiell jeder Bürger und jede Bürgerin eines Landes wählen und gewählt werden kann ­ ohne Rücksicht auf Geschlecht, Rasse, Sprache, Klassen- oder Schichtzugehörigkeit, Besitz oder Einkommen, Bildungsstand, Glaubensbekenntnis oder politische Überzeugung. Von diesem Grundsatz gibt es nur einige allgemein akzeptierte Ausnahmen wie das Erfordernis eines bestimmten Mindestalters für Stimmabgabe und Wählbarkeit.

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