Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg (10/2000)
Kennzahl 070840
Nach dem Zweiten Weltkrieg gingen aus der Zoneneinteilung der Besatzungsmächte im Südwesten Deutschlands drei eigenständige Länder hervor: Württemberg-Baden (bestehend aus Nordbaden und Nordwürttemberg), Württemberg-Hohenzollern und Baden. Diese Aufteilung, die die historischen Räume willkürlich zerschnitt, wurde nach langen und schwierigen Vorbereitungen durch Bildung des gemeinsamen Landes Baden-Württemberg am 25.4.1952 überwunden. Am 19.11.1953 trat die von der Verfassunggebenden Landesversammlung beschlossene Verfassung für das neue Bundesland In Kraft.
Die Verfassung gliedert sich in zwei Hauptteile: ,,Vom Menschen und seinen Ordnungen" und ,,Vom Staat...