Die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (11/2001)
Kennzahl 070990
Der politische Neubeginn Hamburgs nach dem Zweiten Weltkrieg vollzog sich zunächst auf der Grundlage der vorläufigen Verfassung von 1946, die durch die Verfassung vom 6. Juni 1952 abgelöst wurde. Da das Grundgesetz zu diesem Zeitpunkt längst in Kraft war, verzichtete die Verfassung der Hansestadt auf einen eigenen Grundrechtsteil und beschränkte sich auf knappe staatsorganisatorische Regelungen. In ihrer heutigen Gestalt ist die Verfassung vor allem durch die Reformen von 1996 geprägt.
Gesetzgebendes Organ ist die Bürgerschaft, deren 121 Abgeordnete auf vier Jahre gewählt werden. Der stadtstaatlichen Eigenart Hamburgs entspricht die Doppelfunktion der...
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