Die Organisation der Polizei (04/2007)
Kennzahl 132101
Die Polizei hat die Aufgabe einzuschreiten, wenn zur Abwehr von Gefahren für Einzelne oder die Allgemeinheit rasches Handeln und unmittelbare Anwesenheit am Ort des Geschehens erforderlich sind. Darüber hinaus ist es ihr Auftrag, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verhüten, zu erforschen und zu verfolgen. Sie unterscheidet sich darin von der Ordnungsverwaltung, die ebenfalls Aufgaben der Gefahrenabwehr zu erfüllen hat und deshalb bis vor einigen Jahrzehnten noch allgemein zur Polizei in einem weit gefassten Sinn gerechnet wurde (Begriffe wie Bau-, Feuer-, Gewerbepolizei deuten darauf hin). Heute wird die Tätigkeit der Ordnungsbehörden in der Mehrzahl der...