Die Bundesversammlung (03/2003)
Kennzahl 067102
Der Bundespräsident nimmt als oberster staatlicher Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland eine herausragende öffentliche Stellung ein. In bewusster Abgrenzung gegenüber der Weimarer Reichsverfassung hat ihm das Grundgesetz aber nur geringe politische Machtbefugnisse übertragen und stattdessen seine integrative, überparteiliche Rolle betont. Die für die Weimarer Republik so verhängnisvolle Machtkonkurrenz zwischen Staatsoberhaupt und Parlament sollte so von vornherein ausgeschlossen werden.
Diesem Grundgedanken folgt auch Art. 54 GG, der die Wahl des Bundespräsidenten regelt. So wird der Bundespräsident nicht unmittelbar vom Volk gewählt (woraus sich eine...