Die Abgeordneten und ihre Berufe (07/2011)
Kennzahl 088760
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sind nach Art. 38 des Grundgesetzes „Vertreter des ganzen Volkes“. In ihrer sozialen Zusammensetzung bieten sie aber nur ein unvollkommenes Spiegelbild der Gesellschaft, die sie repräsentieren. Eine Aufschlüsselung nach beruflichen Merkmalen (Stand: Juni 2011) zeigt auch für den 17. Deutschen Bundestag, dass vor allem der öffentliche Dienst als Sprungbrett für eine politische Karriere dient. Angehörige des öffentlichen Dienstes stellen wiederum die stärkste Gruppe im Bundestag. Von den 620 Abgeordneten gehören allein 198 (32%) zur „Fraktion der Staatsdiener“, darunter 87 Beamte und Angestellte aus den Bereichen...