Der Bundesrat (12/1995)
Kennzahl 064510
Unter den Staatsorganen der Bundesrepublik Deutschland verkörpert der Bundesrat das föderative Element. Durch ihn wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Wie der Bundestag ist der Bundesrat ein Organ des Bundes (und nicht der Länder). Im Gegensatz zum Bundestag ist er aber nicht an eine begrenzte Wahlperiode gebunden. Die Mitglieder des Bundesrats werden nicht gewählt, sondern von den Länderregierungen aus ihrer Mitte bestellt und abberufen. Sie haben insofern eine Doppelfunktion: In ihren Ländern sind sie Träger der Exekutive, als Bundesratsmitglieder üben sie in erster Linie legislative Staatsgewalt...
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