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FAQ


Zur Nutzung von ZAHLENBILDERN

Sehr geehrter Nutzer, sehr geehrte Nutzerin,

der Gesetzgeber möchte die Rechte der Autoren und Verlage schützen, aber auch Lehrenden und Lernenden mit präzisen Regelungen für den Unterricht helfen und ihnen Rechtssicherheit geben. Besondere Bedeutung für den Bildungsbereich haben die §§ 52 a und 53 des Urheberrechtsgesetzes. Seine Bestimmungen wurden wiederholt überarbeitet und zuletzt zum 1. Januar 2008 um einige Neuregelungen ergänzt.

Auch danach bleibt es bei der Regel, dass Sie bei der Nutzung von Unterrichtsmaterialien, Bildungssoftware u.ä. - und dazu zählen ZAHLENBILDER - generell die Einwilligung des Berechtigten (in diesem Fall des Bergmoser + Höller Verlags) einholen müssen, wenn Sie sie digitalisieren oder in digitaler Form einer Gruppe von Menschen zugänglich machen. Wir werden diese Genehmigung normalerweise schnell und unbürokratisch erteilen.

Neu ist, dass Kopien für den Unterrichtsgebrauch in einer für die Unterrichtsteilnehmer erforderlichen Anzahl hergestellt werden dürfen - auch über den Klassenverband hinaus. Kopien aus Schulbüchern dürfen dagegen ohne Einverständnis des Verlages nicht mehr angefertigt werden.

Wir versuchen anhand einiger konkreter Fälle zu veranschaulichen, wie Sie bei der Nutzung von ZAHLENBILDERN im Rahmen des Urheberrechts bleiben. Wenn Ihre Situation nicht damit vergleichbar ist und Sie nicht genau abschätzen können, ob Sie auf der (rechts)sicheren Seite sind, kontaktieren Sie uns! Hinweise zum Einholen der Einwilligung des Bergmoser + Höller Verlags finden Sie am Ende der Seite.

 Ist es gestattet, Papier-Kopien der ZAHLENBILDER im Rahmen eines Unterrichtsprojekts an Schüler zu verteilen?

  • Ja. An dieser Praxis ändert sich nichts. Unerwünscht ist nur eine Vervielfältigung auf Vorrat für eine eventuelle spätere Nutzung. Die im Bild enthaltene Marke ZAHLENBILDER und der Copyright-Vermerk dürfen nicht entfernt werden.

 Für eine bestimmte Unterrichtseinheit sollen 2-3 ZAHLENBILDER für die Dauer des Schulhalbjahres ins Intranet gestellt werden. Ist das erlaubt?

  • Ja. Die Nutzung in so geringem Umfang wird von uns gestattet und bedarf keiner gesonderten Genehmigung. Voraussetzung ist aber, dass sich die ZAHLENBILDER in einem passwortgeschützten Bereich befinden und nach Ende des Projektes vom Server genommen werden.

 Ist es zulässig, beliebig viele ZAHLENBILDER ins Intranet der Schule zu stellen?

  • Nein. Wir gestatten Ihnen aber die freie Verwertung von bis zu 10 ZAHLENBILDERN für ein zeitlich und thematisch fest umrissenes Projekt mit geschlossenem Nutzerkreis ? z.B. für den Rechtskunde-Unterricht der Klasse 10 a. Voraussetzung ist, dass sich die ZAHLENBILDER in einem passwortgeschützten Bereich befinden und nach Ende des Projektes vom Server gelöscht werden. Es ist sicherzustellen, dass das Passwort nicht an Dritte weitergegeben wird. Eine Verwertung von mehr als 10 ZAHLENBILDERN bedarf unserer schriftlichen Genehmigung.

 Können die ZAHLENBILDER durch eine einmalig erteilte Genehmigung für jeden Unterrichtszweck genutzt werden?

  • Nein. Die Genehmigung wird immer für ein bestimmtes Projekt von begrenzter Dauer und eine klar definierte Nutzergruppe erteilt. Die Seite/n sollten passwortgeschützt sein, damit der Zugriff tatsächlich auf die Berechtigten beschränkt bleibt.

 Dürfen ZAHLENBILDER z.B. per Videobeamer vor einem größeren Publikum gezeigt werden?

  • Ja, solange es sich um eine Klasse, Lerngruppe, Seminar o.ä. handelt. Für öffentliche "Auftritte" über geschlossene Nutzerkreise hinaus bitten wir allerdings darum, dass eine Genehmigung eingeholt wird.

 Ist es zulässig, auf der Homepage der Schule o.ä. Auszüge aus den ZAHLENBILDERN einzustellen?

  • Nein. Auch eine Nutzung von Teilen der ZAHLENBILDER - sei es Text oder Grafik - ist genehmigungspflichtig. Schließlich würden Sie das Bild oder dessen Bestandteile sozusagen im World Wide Web "publizieren". Das wiederum ist honorarpflichtig. Unsere Bedingungen für die Verwertung von ZAHLENBILDERN senden wir Ihnen auf Anfrage gern zu.

 Die Schule veranstaltet eine öffentlich zugängliche Ausstellung, die durch zwei große ZAHLENBILDER optimal ergänzt werden könnte. Dürfen die ZAHLENBILDER auf diese Weise gezeigt werden?

  • Nein, denn auch in diesem Fall würde es sich um eine - kostenpflichtige - Publizierung der Grafiken handeln. Die Verwertungsbedingungen können Sie bei Interesse bei uns erfragen.

 Ich habe einige ZAHLENBILDER im Einzeldokumenteverkauf erworben. Darf ich sie in meiner Diplomarbeit veröffentlichen oder auf meine Website stellen?

  • Nein. Denn sobald Sie Ihre Diplomarbeit der Öffentlichkeit zugänglich machen oder unsere Grafiken im Internet z.B. auf Ihrer Homepage publizieren, liegt auch eine Veröffentlichung und somit eine Verwertung der enthaltenen ZAHLENBILDER vor. Gemäß unseren Verwertungsbedingungen ist diese Art der Nutzung gesondert erlaubnis- und honorarpflichtig. Das gilt schon, wenn Sie Ihre Arbeit z.B. in ein Hausarbeitenportal einstellen. Bitte informieren Sie sich in einem solchen Fall bei uns über die Verwertungsbedingungen und holen Sie ggf. die Genehmigung für den Abdruck ein.
    Drucken Sie dagegen von Ihrem Werk nur zwei Exemplare für sich und den betreuenden Professor, bewegt sich Ihre Art der Nutzung ganz im Rahmen des Urheberrechts.



Hinweise zum Einholen einer Genehmigung zur Nutzung von ZAHLENBILDERN bei der Redaktion ZAHLENBILDER, Bergmoser + Höller Verlag

Wenn Sie ZAHLENBILDER über die vom Urheberrecht erlaubten Verwertungen hinaus im Unterricht nutzen möchten, müssen Sie unsere Einwilligung einholen. Damit wir diese schnell und unbürokratisch erteilen oder Ihnen ggf. ein faires Angebot machen können, geben Sie uns im Rahmen Ihrer Anfrage möglichst genaue Informationen über:

  • Kennzahl/en und Titel des/der ZAHLENBILDES/ER
  • den Ort der Nutzung (Schule) und Unterrichtseinheit (Klasse, Schulhalbjahr)
  • Projektnamen und Projektdauer
  • die Sicherheitsmaßnahmen, die angewandt werden, um einen unberechtigten Zugriff anderer Klassen und Lehrer zu verhindern ( z.B. Passwortschutz).

Die Nutzung der ZAHLENBILDER verpflichtet Sie dazu, die angegebenen Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden und ihre Einhaltung zu überwachen. Die genutzten Dokumente sind nach dem Herunterladen nicht an Dritte weiterzugeben; sämtliche Vervielfältigungen für die öffentliche Zugänglichmachung (z.B. auf dem Server) sind nach der Durchführung der beantragten Nutzung zu löschen. Auch sollten Sie uns auf unsere Bitte hin eine Prüfung Ihres Projekts ermöglichen.



Wo kann ich mein ZAHLENBILDER Abonnement kündigen?

Nach dem Einloggen im Portal können Sie Ihr Abonnement unter "Meine Bestell-Historie" zum Ende der Laufzeit kündigen.



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