Verstärkte Zusammenarbeit in der EU (07/2010)
Kennzahl 715428
Bis 1994 bestand die Europäische Union aus zwölf Mitgliedstaaten; inzwischen gehören ihr 27 Staaten an. Eine einvernehmliche Beschlussfassung ist dadurch schwieriger geworden. Dennoch braucht es keinen Stillstand der europäischen Entwicklung zu geben. Das im EU-Vertragswerk vorgesehene Instrument der Verstärkten Zusammenarbeit eröffnet nämlich die Möglichkeit, dass eine Gruppe von „Pionierstaaten“ innerhalb der EU mit gemeinsamen Lösungen für ein politisches Problem vorangeht. Ähnliches hatte es mit dem Schengen-Abkommen über den Abbau der Grenzkontrollen schon gegeben. Eine Vorreiterrolle innerhalb der EU nimmt auch die Gruppe der Euro-Länder wahr.
Nach den...