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Gesetzliche Regeln für die Teilzeitarbeit (01/2001)

Kennzahl 240030
240030 Gesetzliche Regeln für die Teilzeitarbeit (01/2001)

In Deutschland gingen 1999 rund 6,3 Millionen Menschen einer Teilzeitbeschäftigung nach, d.h. fast ein Fünftel (19,5 %) aller abhängig Beschäftigten arbeitete verkürzt. In anderen europäischen Ländern ­ z.B. den Niederlanden, Großbritannien und den skandinavischen Staaten ­ spielt Teilzeitarbeit bereits eine wesentlich größere Rolle. Das seit 1.1.2001 geltende Teilzeitgesetz, das eine EU-Richtlinie samt einer Rahmenvereinbarung der europäischen Sozialpartner in deutsches Recht umsetzt, will der Teilzeitarbeit auch hier zu Lande stärker zum Durchbruch verhelfen. Auf diese Weise soll das Arbeitspotenzial von Menschen, die eine Teilzeitbeschäftigung anstreben , besser genutzt und...


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