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Tierversuche (12/2011)

Kennzahl 506575
506575 Tierversuche (12/2011)

Tierversuche sind Eingriffe oder Behandlungen, die zu Versuchszwecken an Tieren durchgeführt werden und für diese Tiere mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein können. Auch Veränderungen des Erbguts fallen unter diese Definition. Nach dem deutschen Tierschutzgesetz dürfen solche Versuche im Rahmen fest umrissener, staatlich überwachter Vorhaben vorgenommen werden, sofern sie unerlässlich sind, um Krankheiten zu erkennen und zu behandeln, Zustände und Funktionen des Organismus zu erkennen und zu beeinflussen, Umweltgefährdungen zu erkennen, die Gesundheitsverträglichkeit von Stoffen und Produkten zu prüfen oder die Grundlagenforschung voranzubringen. Versuche an...


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