Regierung und Opposition in den Bundesländern (12/2011)
Kennzahl 092522
Im föderativen System der Bundesrepublik Deutschland nehmen die Länder nicht nur territorial begrenzte Aufgaben wahr, sie sind über den Bundesrat auch an der Gesetzgebung auf gesamtstaatlicher Ebene beteiligt. Da der Bund über Jahrzehnte immer mehr Zuständigkeiten an sich zog, mussten die Länder stärker auf die zentrale Gesetzgebung einwirken, wenn sie ihre Interessen wahren wollten. Der Bundesrat entwickelte sich dadurch zu einer echten Zweiten Kammer neben dem Bundestag – besonders dann, wenn die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat von denen im Bundestag abwichen, wie es seit den 1970er Jahren mehrfach der Fall war. In solchen Phasen vertrat der Bundesrat nicht nur die...
Stichworte: