Die Industrie- und Handelskammern (12/2011)
Kennzahl 236128
Um die Mitte des 19. Jahrhunderts wurden überall in Deutschland öffentlich-rechtliche Handelskammern errichtet, in denen privatwirtschaftliche und staatlich-verwaltungsmäßige Interessen eine eigenartige Synthese eingingen. Das unternehmerische Bürgertum strebte den Zusammenschluss in selbstverwalteten Körperschaften an, um die Anliegen der verschiedenen Handels- und Gewerbezweige zu beraten und den Behörden vorzutragen; der Staat andererseits nutzte die Kammern, um ihnen bestimmte Vermittlungs- und Hilfsfunktionen in wirtschaftspolitischen Angelegenheiten zuzuweisen. Nach den Statuten der Elberfelder Handelskammer von 1830 bestand die Aufgabe der Kammer vor allem darin,...