Rüstungsexporte Deutschlands (01/2012)
Kennzahl 390825
In Deutschland ist die Ausfuhr sämtlicher Rüstungsgüter nach den Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung genehmigungspflichtig. Für den Export von Kriegswaffen (wie Panzer, Kriegsschiffe, Geschütze, Munition) gelten zusätzlich die restriktiveren Vorschriften des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Das entspricht den Vorgaben des Grundgesetz-Artikels 26, wonach zur Kriegführung bestimmte Waffen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden dürfen. Kriterien für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen werden in den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für...