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Grundsicherung für Arbeitsuchende (01/2012)

Kennzahl 174090
174090 Grundsicherung für Arbeitsuchende (01/2012)

Wer einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, sollte normalerweise in der Lage sein, den Unterhalt für sich und seine Familie aus den Erträgen seiner Arbeit selbst zu bestreiten. Aus Mangel an Arbeitsplätzen oder auch aus persönlichen Gründen gelingt dies aber oft nicht, so dass – ggf. nach Auslaufen des regulären Arbeitslosengelds – öffentliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Früher wurde diese Hilfe in unterschiedlicher Form (Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe) gewährt. Seit 2005 gibt es sie aus einer Hand.

Als erwerbsfähig gelten Menschen zwischen 15 und 64 Jahren, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Im Rahmen der Grundsicherung für...


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