Die evangelischen Landeskirchen (01/2012)
Kennzahl 522120
Die Evangelische Kirche in Deutschland besteht aus 20 Landeskirchen, die – mit einer Ausnahme – auf ein bestimmtes Gebiet begrenzt sind. Im Kern geht diese territoriale Organisation auf die Zeit der Reformation zurück: Seit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 galt für die einzelnen Territorien der Grundsatz „cuius regio, eius religio“: Vom jeweiligen Landesherrn wurde bestimmt, welche Konfession in einem Land gelten sollte, wobei die Protestanten entweder dem lutherischen oder dem reformierten Bekenntnis anhingen. Der Landesherr hatte zugleich die weltliche und die kirchliche Oberherrschaft über sein Gebiet.
Mit der Abdankung der Fürsten am...