Bundeshaushalt 2012 (01/2012)
Kennzahl 194133
Bei der Aufstellung des Bundeshaushaltsplans steht die Finanzpolitik des Bundes seit 2011 in der Pflicht, die im Grundgesetz-Artikel 115 verankerte Schuldenregel einzuhalten. Danach muss die strukturelle (also nicht konjunkturbedingte) Nettokreditaufnahme des Bundes in gleichmäßigen Schritten abgesenkt werden, bis sie ab 2016 nur noch höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts beträgt.
Die über Erwarten gute Konjunktur des Jahres 2011 erleichterte die Rückkehr zu finanzpolitischer Solidität, nachdem der Bundeshaushalt 2010 noch mit einer Kreditaufnahme in Rekordhöhe (44 Mrd €) finanziert werden musste. Dank lebhaft sprudelnder Steuereinnahmen und gleichzeitiger...
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