Der Europäische Wirtschaftsraum - EWR

Der Europäische Wirtschaftsraum - EWR

Infografik Nr. 769490

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) umfasst 30 Länder mit insgesamt rund 450 Millionen Einwohnern.  Das ZAHLENBILD gibt einen Überblick über den EWR. Jetzt für Ihren Unterricht herunterladen!

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Der Europäische Wirtschaftsraum verbindet die Staaten der Europäischen Union und drei Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) zu einem Markt mit mehr als 450 Millionen Menschen. Ursprünglich (1960) war die EFTA als Gegenmodell zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft entstanden: Während die EWG-Staaten eine weitgehende wirtschaftliche und politische Integration anstrebten und dafür einen Teil ihrer nationalen Souveränität an die Gemeinschaft abgaben, beschränkte sich die Zusammenarbeit der EFTA-Staaten im Wesentlichen auf den Abbau der Zollschranken und Handelshemmnisse im gegenseitigen Warenverkehr. Durch Freihandelsabkommen, die 1973 den Übertritt der EFTA-Länder Großbritannien und Dänemark in die Europäische Gemeinschaft begleiteten, wurden erstmals engere Beziehungen zwischen den beiden Wirtschaftszonen geknüpft. Binnen weniger Jahre entstand daraus ein ganz Westeuropa übergreifendes Freihandelssystem für gewerbliche Güter, das für die EFTA-Länder mit ihren relativ kleinen heimischen Märkten geradezu lebensnotwendig war.

Der Übergang der Europäischen Gemeinschaft zu einem Binnenmarkt mit freiem Waren-, Personen-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr brachte die EFTA-Länder erneut in Zugzwang. Nachdem sich 1984 schon eine erweiterte Zusammenarbeit zwischen EG und EFTA angebahnt hatte, verständigten sich die beiden Wirtschaftsblöcke im Abkommen von Porto (1992) auf die Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Wirtschaftsraums. Im Kern handelte es sich dabei um die Übernahme des Binnenmarkt-Rechts der EG durch die EFTA Staaten und die Festlegung gemeinsamer Wettbewerbsregeln, ergänzt um die Zusammenarbeit in der Forschung, der Bildungs- und Sozialpolitik, der Statistik, der Umweltpolitik, im Fremdenverkehr,
beim Verbraucherschutz und in weiteren Bereichen. Die EFTA-Staaten leisten darüber hinaus finanzielle Beiträge zugunsten der ärmeren Regionen im EWR. Aus dem EWR-Abkommen bleibt die Landwirtschafts- und Fischereipolitik jedoch ausgeklammert. Auch sind die EFTA-Staaten nicht in die europäische Zollunion integriert und wahren ihre handels-, steuer- und währungspolitische Eigenständigkeit.

Das EWR-Abkommen trat Anfang 1994 in damals 12 EU- und 5 EFTA-Ländern in Kraft; Anfang 1995 kam Liechtenstein hinzu. Die Schweiz blieb dem Abkommen fern, nachdem sich ihre Bürger 1992 gegen einen Beitritt ausgesprochen hatten; sie regelte ihre Beziehungen zur EU seitdem in bilateralen Vereinbarungen. Durch die EU-Osterweiterung 2004/07 und den EU-Beitritt Kroatiens vergrößerte sich der EWR auf 31 Mitgliedstaaten. Doch 2020 verließ Großbritannien mit dem Brexit sowohl die EU und als auch den EWR.

Ausgabe: 03/2021
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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