Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes

Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes

Infografik Nr. 149810

Für die Beamten des öffentlichen Dienstes besteht ein eigenständiges, nach besonderen Regeln funktionierendes Alterssicherungssystem. Es beruht auf der Pflicht des Dienstherrn, seinen Bediensteten im Rahmen des auf Lebenszeit angelegten Dienst- und Treueverhältnisses eine amtsangemessene Lebenshaltung zu ermöglichen. Aufgabe der Beamtenversorgung ist es, den Beamten auch im Ruhestand einen entsprechenden Lebensunterhalt zu gewähren.

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Wie bei den Renten ist auch bei der Altersversorgung der Beamten in den nächsten Jahrzehnten mit wachsenden finanziellen Lasten zu rechnen. Für die Beamten des öffentlichen Dienstes besteht ein eigenständiges, nach besonderen Regeln funktionierendes Alterssicherungssystem. Es beruht auf der Pflicht des Dienstherrn, seinen Bediensteten im Rahmen des auf Lebenszeit angelegten Dienst- und Treueverhältnisses eine amtsangemessene Lebenshaltung zu ermöglichen. Aufgabe der Beamtenversorgung ist es, den Beamten auch im Ruhestand einen entsprechenden Lebensunterhalt zu gewähren. Beamte, Richter und Berufssoldaten beziehen ein Ruhegehalt, wenn sie wegen Dienstunfähigkeit, im Rahmen einer Vorruhestandsregelung oder nach Erreichen einer Altersgrenze aus dem aktiven Dienst ausscheiden; die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen erhalten Witwen-, Witwer- oder Waisengeld.

Anfang 2018 versorgten die öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssysteme von Bund, Ländern, Gemeinden und sonstigen Dienstherren rund 1,67 Mio Menschen, darunter auch die Ruheständler der ehemaligen Staatsunternehmen Bahn und Post. Allein 1,29 Mio bezogen ein Ruhegehalt nach dem Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz oder einer vergleichbaren Regelung. Als Hinterbliebene waren 378 000 Witwen, Witwer und Waisen zu versorgen. Auf besonderer gesetzlicher Grundlage (G 131) erbrachte der Bund auch immer noch Versorgungsleistungen für nach dem Krieg nicht übernommene Beamte und Soldaten des Deutschen Reichs und deren Hinterbliebene.

Seit Beginn der 1990er Jahre steigt die Zahl der Pensionäre kontinuierlich an. Hauptursache dieser Entwicklung ist die Personalausweitung der 1960er und 1970er Jahre (vor allem an Schulen, Hochschulen und bei der Polizei). Neben anderen Faktoren führt aber auch die verlängerte Lebenserwartung dazu, dass künftig noch mehr Ruheständler zu versorgen sind. Erst um 2035 dürfte die Zahl der Versorgungsempfänger ihren Höhepunkt erreichen. 2018 brachten die öffentlichen Haushalte rund 60 Mrd € für Versorgungsbezüge auf. Zur Begrenzung der künftigen Pensionslasten wurde das Versorgungsniveau durch mehrere Reformschritte seit Anfang der 1990er Jahre deutlich gesenkt, wenn auch nicht in gleichem Umfang wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. 1999 wurde mit dem Aufbau von Versorgungsrücklagen begonnen, die in den Jahren der höchsten Belastung wieder aufgelöst werden sollen. Der Bund und einige Länder richteten Versorgungsfonds für neu eingestellte Beamte ein. Seit der Föderalismusreform können die Länder die Versorgung ihrer Beamten selbst regeln und machen davon in unterschiedlicher Weise Gebrauch.

Ausgabe: 08/2019
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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