Der Einigungsvertag

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Infografik Nr. 058295

Der Einigungsvertrag

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Der Einigungsvertrag

Nur etwa ein Jahr lag zwischen den Leipziger Montagsdemonstrationen vom Herbst 1989 und der Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990. Entscheidende Stationen auf diesem Weg waren der Fall der Mauer, die Ablösung der Parteidiktatur in der DDR und die Volkskammerwahlen vom 18. März 1990, deren Ausgang als Entscheidung der DDR-Bürger für die deutsch-deutsche Einigung zu verstehen war. Eine Schlüsselrolle auf dem Weg zur Einheit spielten die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR abgeschlossenen Staatsverträge des Jahres 1990: der • Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion und der • Einigungsvertrag vom 31.8.1990.

Bereits im April 1990 hatten sich die Koalitionspartner der neuen DDR-Regierung darauf festgelegt, den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik nach Art. 23 des Grundgesetzes anzustreben. Ein solcher Beitritt hätte durch einseitige Erklärung ohne weitere Absprachen erfolgen können. Die DDR-Regierung unter Ministerpräsident Lothar de Maizière (CDU) legte aber Wert darauf, die Bedingungen des Beitritts im Interesse der DDR-Bürger vorab vertraglich zu sichern. Waren die wirtschaftlichen Weichenstellungen schon mit der Währungsunion am 1.7.1990 erfolgt, so sollte der Einigungsvertrag die rechtliche Einheit im vereinten Deutschland sicherstellen: Grundsätzlich sollte das gesamte rechtliche und soziale System der Bundesrepublik auf das ostdeutsche Beitrittsgebiet übergeleitet werden. Das war nicht überall sofort und in vollem Umfang möglich. Es mussten also Übergangsregelungen ausgehandelt und Lösungen für strittige Fragen gefunden werden. Am 6.7.1990 fand unter Leitung des westdeutschen Innenministers Wolfgang Schäuble und des ostdeutschen Staatssekretärs Günther Krause die erste Verhandlungsrunde statt.

Knapp zwei Monate später lag ein rund 1000-seitiges Vertragswerk vor. Der eigentliche Vertragstext enthielt Festlegungen und Absichtserklärungen u.a. zur Hauptstadtfrage, zum Beitrittsverfahren, zu den notwendigen Grundgesetzänderungen, zu den gesamtdeutschen Wahlen, zur Verwendung des „volkseigenen“ DDR-Vermögens, zu den Länderfinanzen und zur Überleitung des Sozialrechts. Es folgte Anlage I mit dem detaillierten Übergangsrecht, geordnet nach Politikressorts und Sachgebieten, Anlage II mit dem vorerst fortgeltenden Recht der DDR sowie, als Anlage III, die Gemeinsame Erklärung der beiden Regierungen zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15.6.1990. Am 20.9.1990 nahmen Bundestag und Volkskammer parallel mit großer Mehrheit das Gesetz zum Einigungsvertrag an. Ergänzt wurde es durch ein nachträglich vereinbartes Gesetz über den Umgang mit den Stasi-Akten.

Ausgabe: 07/2015
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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